Rathäuser und Bürgerservice ab 11. Mai eingeschränkt geöffnet

Das gilt zunächst für vorher abgestimmte Termine, für die ein persönliches Erscheinen erforderlich ist. Der Mundschutz ist Pflicht.

Die Rathäuser der Stadt Werder (Havel), der Bürgerservice und das Stadtarchiv der Stadt Werder werden ab dem 11. Mai, zunächst für einen stark eingeschränkten Publikumsverkehr, wieder zugänglich gemacht. Grundsätzlich gilt weiter, dass für alle Anliegen die Mitarbeiter per E-Mail oder telefonisch zu den gewohnten Sprechzeiten kontaktiert werden können. Auf der kommunalen Homepage ist ein Dienstleistungs-A-Z mit allen Kontakten der Stadtverwaltung eingerichtet.

Ab dem 11. Mai können für Anliegen, für die ein persönliches Erscheinen unabdingbar ist (z.B. Aufgebot zur Eheschließung, Personaldokument beantragen), auch Termine mit Mitarbeitern der Rathäuser und des Bürgerservice telefonisch vereinbart werden. Dabei ist genau abzustimmen, welche Unterlagen mitzubringen sind.  An allen Verwaltungsstandorten wurden Räume für solche Termine eingerichtet, in denen den besonderen Hygieneanforderungen Rechnung getragen werden kann.

Die Besucher müssen Mundschutz tragen. Zu den Verwaltungsmitarbeitern und gegebenenfalls Wartenden ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Das gilt umgekehrt auch für die Mitarbeiter der Verwaltung. Der freie Zutritt zu den Verwaltungsstandorten ist ohne Termin weiterhin nicht möglich.

Einwohner mit Atemwegsinfektionen werden gebeten, die Verwaltungsstandorte auch mit Termin nicht zu betreten, sondern den Termin abzusagen. Gegebenenfalls sollte ein Arzt oder das Gesundheitsamt kontaktiert werden.

Werder (Havel), 5.05.2020