Anmeldung eines Kitaplatzes

Beschreibung

Der erste Schritt zu einem Kitaplatz in Trägerschaft der Stadt Werder (Havel) für Ihr Kind ist die Anmeldung nach der Geburt in der Kitaverwaltung in der Stadt Werder (Havel), damit die Betreuung bedarfsgerecht geplant werden kann. Für jedes Kind muss eine gesonderte Anmeldung ausgefüllt werden. Die Anmeldung Ihres Kindes ist keine Garantie für dessen Aufnahme. Unvollständig ausgefüllte Anmeldungen können unter Umständen nicht bearbeitet werden. Sie haben die Möglichkeit, den Antrag (nur das Anmeldeformular) an uns zu senden oder ihn persönlich zu den Sprechzeiten in der Verwaltung abzugeben.

Die Abmeldung eines Kitaplatzes kann in der jeweiligen Einrichtung oder in der Kitaverwaltung in der Stadt Werder (Havel) erfolgen.

Eine Anmeldung für Kindertagesstätten in freier Trägerschaft erfolgt in der jeweiligen Einrichtung der Träger. Einen Überblick über alle Kindertagestätten in der Stadt Werder (Havel) und Ortsteilen erhalten Sie HIER. Vor Inanspruchnahme eines Kitaplatzes bei einer Einrichtung in freier Trägerschaft ist eine Rechtsanspruchsprüfung seitens der Kitaverwaltung der Stadt Werder (Havel) notwendig. Informationen dazu erhalten Sie HIER.

Rechtliche Grundlage

-Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg
-Elternbeitragssatzung der Stadt Werder (Havel)
-Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und Tagespflegestellen der Stadt Werder (Havel)